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   OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11   

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https://dejure.org/2011,77072
OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11 (https://dejure.org/2011,77072)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.2011 - 20 U 96/11 (https://dejure.org/2011,77072)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 20 U 96/11 (https://dejure.org/2011,77072)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 29.10.2010 - 20 U 100/10

    Europarechtswidrigkeit des sogenannten Policen-Modells des § 5a VVG a.F.;

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11
    Die vom Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit Anlageberatungsverträgen herangezogene Interessenkollision besteht bei Abschluss einer Lebensversicherung nicht (Senat, VersR 2011, 248; Senat, Beschluss vom 20. April 2011 - 20 U 11/11 - s. auch OLG Stuttgart, RuS 2011, 218).

    Die Vereinbarung eines Zuschlags bei unterjähriger Zahlung der Versicherungsprämie bedeutet keinen entgeltlichen Zahlungsaufschub im Sinne von § 506 Abs. 1 BGB (früher: § 499 Abs. 1 BGB); auch das hat Senat bereits entschieden (Senat, VersR 2011, 248 und RuS 2011, 216; vgl. auch OLG Stuttgart, RuS 2011, 218).

  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 7 U 187/10

    Abschluss einer Lebensversicherung zur Immobilienfinanzierung: Ansprüche auf

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11
    Die vom Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit Anlageberatungsverträgen herangezogene Interessenkollision besteht bei Abschluss einer Lebensversicherung nicht (Senat, VersR 2011, 248; Senat, Beschluss vom 20. April 2011 - 20 U 11/11 - s. auch OLG Stuttgart, RuS 2011, 218).

    Die Vereinbarung eines Zuschlags bei unterjähriger Zahlung der Versicherungsprämie bedeutet keinen entgeltlichen Zahlungsaufschub im Sinne von § 506 Abs. 1 BGB (früher: § 499 Abs. 1 BGB); auch das hat Senat bereits entschieden (Senat, VersR 2011, 248 und RuS 2011, 216; vgl. auch OLG Stuttgart, RuS 2011, 218).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass die im Zusammenhang mit Anlageberatungsverträgen zwischen Banken und Anlageinteressenten entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage einer Aufklärung über Kick-Backs (BGHZ 170, 226; NJW 2009, 2298) auf die Problematik des Abschlusses einer fondsgebundenen Lebensversicherung von vornherein nicht anwendbar ist.
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass die im Zusammenhang mit Anlageberatungsverträgen zwischen Banken und Anlageinteressenten entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage einer Aufklärung über Kick-Backs (BGHZ 170, 226; NJW 2009, 2298) auf die Problematik des Abschlusses einer fondsgebundenen Lebensversicherung von vornherein nicht anwendbar ist.
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es über einen längeren Zeitraum hindurch nicht geltend gemacht hat, der Verpflichtete sich hierauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, weil er nach dem Verhalten des Berechtigten annehmen konnte, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen werde (vgl. etwa BGHZ 84, 280, 281; BGH, NJW 2008, 2254; Palandt-Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 242, Rn. 87).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es über einen längeren Zeitraum hindurch nicht geltend gemacht hat, der Verpflichtete sich hierauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, weil er nach dem Verhalten des Berechtigten annehmen konnte, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen werde (vgl. etwa BGHZ 84, 280, 281; BGH, NJW 2008, 2254; Palandt-Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 242, Rn. 87).
  • BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91

    Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11
    Eine gesetzlich angeordnete Belehrung muss jedoch, damit sie ihren Zweck erreichen kann, inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus der Sicht der Verbraucher eindeutig sein (BGH, VersR 1996, 313; vgl. - zu § 7 VerbrKrG - auch BGHZ 121, 52, 55).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 25/94

    "Widerrufsbelehrung III"; Anforderungen an die Belehrung bei Abschluß eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11
    Sie darf nicht in den sonstigen Erklärungen "versteckt" werden (BGH, VersR 1996, 221).
  • OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 51/10

    Möglicherweise ist das bis zum 31.12.2007 nach altem VVG geltende Policenmodell,

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11
    Die Vereinbarung eines Zuschlags bei unterjähriger Zahlung der Versicherungsprämie bedeutet keinen entgeltlichen Zahlungsaufschub im Sinne von § 506 Abs. 1 BGB (früher: § 499 Abs. 1 BGB); auch das hat Senat bereits entschieden (Senat, VersR 2011, 248 und RuS 2011, 216; vgl. auch OLG Stuttgart, RuS 2011, 218).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 175/93

    "Widerrufsbelehrung II"; Belehrung des Versicherungsnehmers über sein

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11
    Eine gesetzlich angeordnete Belehrung muss jedoch, damit sie ihren Zweck erreichen kann, inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus der Sicht der Verbraucher eindeutig sein (BGH, VersR 1996, 313; vgl. - zu § 7 VerbrKrG - auch BGHZ 121, 52, 55).
  • OLG Stuttgart, 17.12.1993 - 2 U 179/93

    Erfordernisse des Angebots und der Belehrung nach § 8 Abs. 3 und 4 VVG

  • OLG München, 29.11.1994 - 29 U 6525/93

    Keine Pflicht zum Hinweis auf den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist (§ 8 Abs. 4

  • AG Heidenheim, 21.11.1991 - 2 C 1210/91

    Lauf der Widerrufsfrist trotz unterbliebener Belehrung des VN

  • AG Köln, 14.01.1999 - 117 C 267/98

    Voraussetzungen für einen fristgerechten Widerruf

  • OLG Köln, 13.07.2012 - 20 U 36/12

    Verzinsliches Rückerstattungsbegehren von geleisteten Versicherungsrämien

    Im Unterschied zu den bislang vom Senat entschiedenen Fällen, in denen die Widerrufsbelehrung in der Schlusserklärung deshalb kaum zu erkennen war, weil sie innerhalb der Erklärung, die viele, eng bedruckte Absätze enthielt, nicht hervorgehoben war (Urt. v. 21. Oktober 2011 - 20 U 91/11; Urt. v. 21. Oktober 2011 - 20 U 96/11; Urt. v. 3. Februar 2012 - 20 U 140/11 [in juris dokumentiert]), ist vorliegend der Satz "Ich kann meinen Antrag innerhalb von 10 Tagen nach seiner Unterzeichnung widerrufen" in der Schlusserklärung (2. Absatz) drucktechnisch durch Fettdruck hervorgehoben.
  • OLG Köln, 13.01.2012 - 20 U 108/11

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Beiträge zu einer Lebensversicherung

    Ob der Lauf der Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird, wenn der Versicherer eine Belehrung nach § 8 Abs. 4 Satz 4 VVG a.F. unterlässt, kann dahingestellt bleiben (s. dazu die Senatsurteile vom 21. Oktober 2011 - 20 U 91/11 und 20 U 96/11 - ).
  • LG Aachen, 27.01.2012 - 9 O 586/10

    Anspruch auf Rückzahlung von Prämien und Zinsleistungen nach Ausübung des

    Bedenken bestehen insbesondere hinsichtlich des verstecken "Standortes" der Belehrung inmitten zahlreicher anderer Erklärungen und Erläuterungen auf der Rückseite des Antragsformulars (vgl. dazu Urteile des Oberlandesgerichts Köln vom 21.10.2011 - 20 U 96/11 und 20 U 91/11 - Anlagen B 17 und B 18/1 zum Schriftsatz der Beklagten vom 14.11.2011 ).
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   OLG Hamm, 17.06.2011 - 20 U 96/11   

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https://dejure.org/2011,81394
OLG Hamm, 17.06.2011 - 20 U 96/11 (https://dejure.org/2011,81394)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2011 - 20 U 96/11 (https://dejure.org/2011,81394)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2011 - 20 U 96/11 (https://dejure.org/2011,81394)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 20 U 96/11
    Die Glaubwürdigkeit eines Versicherungsnehmers kann auch durch Unredlichkeiten in Frage gestellt sein, die in keinem Bezug zu dem in Rede stehenden Versicherungsfall stehen (BGH VersR 1996, 575; BGH VersR 1997, 733).
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96

    Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 20 U 96/11
    Die Glaubwürdigkeit eines Versicherungsnehmers kann auch durch Unredlichkeiten in Frage gestellt sein, die in keinem Bezug zu dem in Rede stehenden Versicherungsfall stehen (BGH VersR 1996, 575; BGH VersR 1997, 733).
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